Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten
einer Dyskalkulie-Therapie

Eine Dyskalkulie-Therapie kostet Zeit, Engagement und Geld. Bei einer typischen Dauer von 2 bis 3 Jahren bei einem Termin pro Woche kommen schnell mehrere tausend Euro zusammen. Wie kann und soll die Dyskalkulie-Therapie also finanziert werden? Wer hilft, wenn eine Familie das aus eigener Tasche nicht leisten kann?

kurz und knapp:


  • Sie zahlen bei mir 90 Euro für 45 Minuten Therapie mit dem Kind (= eine Therapieeinheit).
  • Meist sind ca. 80 bis 120 Therapieeinheiten notwendig bis zum erfolgreichen Abschluss der Dyskalkulie-Therapie (= im mathematischen Wissen keine Lücken mehr vorhanden).
  • Gesprächszeit mit Eltern und Lehrpersonen berechne ich separat, weil nicht jede Familie gleich viel Beratungszeit benötigt.
  • Vorteil im Vergleich zu den Pauschalpreisen vieler anderer Anbieter (Therapiezeit plus Gesprächszeit für Festbetrag, auch wenn Sie die Gesprächszeit nicht nutzen): Sie zahlen wirklich nur für die Leistung, die Sie tatsächlich bei mir in Anspruch nehmen.
  • Kündigung jederzeit möglich zum übernächsten Termin
  • Unter bestimmten Umständen können die Therapiekosten vom Jugendamt oder vom Sozialamt übernommen werden.
Infos zu

Preise für Dyskalkulie-Therapie


Lerntherapeutische Praxen und Institute sind Wirtschaftsunternehmen, die mit der von ihnen angebotenen Leistung (hier: Dyskalkulie-Therapie) Geld verdienen müssen, um den Lebensunterhalt des Praxisinhabers und bei großen Instituten auch der kooperierenden Honorarkräfte  zu sichern. Die Preise für Dyskalkulie-Therapie sind nicht staatlich reguliert. Sie werden von jedem Therapeuten selbst festgelegt und sind u.a. abhängig von Umfang und Qualität seiner Aus- und Fortbildungen und vom Umfang seiner Berufserfahrung. Die regionale Konkurrenz durch andere Therapieinstitute spielt meist eine untergeordnete Rolle, weil Therapieplätze knapp sind und Sie fast immer mit einer Warteliste für einen Dyskalkulie-Therapieplatz rechnen müssen. Die Wartezeiten können bei mehreren Wochen oder Monaten bis zu einem Jahr liegen.


Wenn Sie im Internet recherchieren, werden Sie Preise etwa zwischen 60 und 120 Euro pro Therapieeinheit finden. Seien Sie vorsichtig, wenn der Preis auffallend niedrig ist (unter ca. 70 Euro pro Termin von 45 - 60 Minuten) und hinterfragen Sie die Qualifikation und Ausbildung des Therapeuten. Ein paar Wochenendendkurse reichen nicht aus.


Die Dauer einer Therapieeinheit kann zwischen 30 und 60 Minuten betragen, auch das legt jede lerntherapeutische Praxis selbst fest.


Wenn Sie zu großen Therapieinstituten gehen, die mit Honorarkräften arbeiten, sind die Bedingungen i.d.R. von der Institutsleitung vorgegeben, unabhängig vom jeweiligen Therapeuten, der Ihr Kind betreut. Viele dieser Institute arbeiten mit Pauschalpreisen, was bedeutet, dass Sie immer den gleichen festen Preis pro Therapieeinheit bezahlen, in den eine bestimmte Zeitdauer (z.B. 15 Minuten) als Gesprächszeit für Sie bereits eingerechnet ist, auch wenn Sie gar keine Gesprächszeit oder nur 5 Minuten in Anspruch nehmen. Sie zahlen also oft für eine Leistung, die Sie nicht in Anspruch nehmen, z.B. weil Ihr Kind alleine hingeht, während Sie bei Ihrer Arbeit sind. Wer die Therapie Ihres Kindes durchführen wird, dürfen Sie meist nicht selbst entscheiden und oft erfahren Sie auch nicht vorher, wieviel Berufserfahrung als Dyskalkulie-Therapeut der vorgesehene Therapeut tatsächlich hat, ob er neben dem rein fachlichen Wissen auch über die notwendigen persönlichen Eignungen wie z.B. Empathiefähigkeit verfügt und ob seine Persönlichkeit zu Ihrem Kind passt.


Mein Honorar für eine Therapieeinheit liegt im Bereich der oben genannten in Deutschland üblichen Preisspanne und entspricht dem, was Sie auch bei anderen kompetenten Therapeuten bezahlen. Lernen Sie mich persönlich im kostenfreien Erstberatungsgespräch am Telefon oder gerne in meiner Praxis kennen und entscheiden Sie dann, ob Sie zu mir kommen wollen, falls Ihr Kind eine Dyskalkulie-Therapie benötigt.



Möglichkeiten zur Finanzierung einer Dyskalkulie-Therapie:


  1. Selbstzahler
  2. Jugendamt §35a SGB VIII Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung
  3. Bildungsgutscheine vom Jobcenter oder Sozialamt: ergänzende angemessene Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
  4. Eingliederungshilfe und Bundesteilhabegesetz bei Behinderungen §108 SGB IX
  5. Förderprogramme an Schulen wie z.B. "Rückenwind" oder "Startchancenprogramm"
  6. Stiftungen, die benachteiligte Kinder und Jugendliche unterstützen
  7. Verwandte (als Kredit oder anstelle sonst üblicher Geschenke zu Geburtstag, Weihnachten etc.)
  8. Bei Vorliegen einer nach ICD-10 diagnostizierten Rechenstörung können die Kosten für Dyskalkulie-Therapie als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar sein.


Achtung: Dies ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Es sind alles ausschließlich unverbindliche Hinweise ohne Gewähr auf Richtigkeit und ohne Anspruch auf Vollständigkeit, die nur eine Hilfestellung geben sollen, an wen Sie sich wenden könnten.